Aufgaben Datenbank

06.01.02.15 (Bayern) Durchführen und Koordinieren von Entwicklungsaufgaben 2

Laufende Nr
312
SYS_1
06
SYS_2
06.01
SYS_3
06.01.02
SYS_4
06.01.02.15
ORGEINHEIT
Forschung
UNB
Forschung und Entwicklung
AUFGFAM
Konstruktion und Entwicklung
ERAAA
Durchführen und Koordinieren von Entwicklungsaufgaben 2
Tarifgebiet
Bayern
BAY
12
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Die Arbeitsaufgabe umfasst das Durchführen und Koordinieren der Entwicklung von Bauteilen, Modulen, Systemen mit einer Vielzahl von Funktionen, Verknüpfungen und Schnittstellen unter Berücksichtigung neuer Technologien einschließlich der Koordination dazugehörender Versuche. Durchführen von Entwicklungsarbeiten, z. B. Bauteile, Module, Systeme mit einer Vielzahl von Verknüpfungen, Schnittstellen und neuen Technologien gestalten, Funktions-, Kosten-, Gewichts- und Einbaugesichtspunkte berücksichtigen. Konstruktionsentwürfe, Zeichnungen beurteilen, Dokumentation erstellen lassen. Konstruktive Lösungen beurteilen und abstimmen. Bei der Erstellung der Lastenhefte maßgeblich mitwirken. Koordinieren von Entwicklungsaufgaben, d.h. im Rahmen des gestellten Entwicklungsauftrages umfassende Betreuung von neuen Bauteilen, Modulen, Systemen mit einer Vielzahl von Funktionen, Schnittstellen und Verknüpfungen. Neue Technologien auf Anwendbarkeit prüfen und einsetzen. Anforderungen (z.B. hinsichtlich Funktion, Kosten, Einbau, Gewicht) an Bauteile, Module, Systeme definieren und abstimmen, ggf. abändern. Termin-, Kosten- und Kapazitätspläne prüfen, detaillieren und ggf. anpassen (lassen). Prioritäten abstimmen, Schnittstellen definieren. Den Einkauf bei der Auswahl von Zulieferern und Vertragsgestaltung fachlich unterstützen. Termin-, funktions-, einbaugerechte und kostengünstige Bereitstellung von Bauteilen und Modulen im Rahmen der Entwicklung sicherstellen. Entwicklungsfortschritt prüfen. Maßnahmen und Vorschläge zum Erreichen der Entwicklungsziele abstimmen und vorgeben. Entwicklungsschritte beurteilen und bewerten, ggf. Korrekturmaßnahmen einleiten. Koordinieren von Versuchen, d.h. Baugruppen und Systeme für Versuche vorbereiten lassen, Versuchseinrichtungen entwerfen, anfertigen und aufbauen lassen. Neue Versuchseinrichtungen erproben lassen. Neue Funktionsvorschriften erarbeiten. Versuchsergebnisse interpretieren, ggf. konstruktive Umsetzungsmöglichkeit prüfen.

BBG

Das Durchführen und Koordinieren der Entwicklung von Bauteilen, Modulen, Systemen mit einer Vielzahl von Funktionen, Verknüpfungen und Schnittstellen unter Berücksichtigung neuer Technologien, einschließlich Maßnahmen und Vorschläge zum Erreichen der Entwicklungsziele sowie die Koordination und Interpretation dazugehörender Versuche und das Entwerfen von Versuchseinrichtungen erfordern Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie i.d.R. durch ein bis zu 4-jähriges einschlägiges Regelstudium und zusätzlich umfangreiche Erfahrung und Weiterbildung, z.B. hinsichtlich neuer Technologien, neuer Werkstoffe und spezifischer Entwicklungsmethoden, erworben werden. Alternativ können die Kenntnisse und Fertigkeiten durch ein mehr als 4-jähriges einschlägiges Regelstudium und zusätzlich erweiterte Erfahrung und Weiterbildung, z.B. hinsichtlich neuer Technologien, neuer Werkstoffe und spezifischer Entwicklungsmethoden, erworben werden.